Häufig gestellte Fragen
F: Wie heißt der Verein?
A: Der Verein heißt VERKEHRSINITIATIVE HAGNAUer BÜRGER e.V.
F: Wann wurde der Verein gegründet?
A: Die Vereinsgründungsversammlung war am 16.12.2015. Der Verein wird seit 05.01.2016 im Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg unter der Handelsregisternummer VR 701406 geführt.
F: Wo kann man die Satzung bzw. Geschäfts- und Beitragsordnung einsehen und erhält weitere Informationen?
A: Sobald die Dokumente final verfügbar sind, werden sie unter Informationen -> Formulare zum herunterladen bereitstehen. Bis dahin wenden Sie sich bitte per Mail info@verkehrsinitiative-hagnau.de.
F: Wer kann Mitglied werden?
A: Mitglied können natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz in Hagnau hat. Im Einzelfall können auch Personen, die ihren Wohnsitz nicht in Hagnau haben, Mitglied des Vereins werden, wenn sie angesichts ihrer spezifischen Kompetenzen, die der Vereinstätigkeit und Aufgabenerfüllung förderlich sind, mitarbeiten wollen und vom Vorstand zur Mitarbeit berufen werden.
F: Was kostet die Mitgliedschaft?
A: Einzelpersonen 10 EUR pro Jahr, Familien 15 EUR pro Jahr.
F: Wo gibt es Mitgliedsanträge?
A: Über die Homepage oder auf Email-Anfrage bei info@verkehrsinitiative-hagnau.de
F: Wie wird man Mitglied?
A: Einfach den Mitgliedsantrag komplett (auch SEPA-Mandat auf der Rückseite) ausfüllen und einem der Vorstände zukommen lassen.
F: Was ist der Unterscheid zwischen aktivem Mitglied und Fördermitglied?
A: Als aktives Mitglied erklärt man sich bereit in einzelnen oder mehreren Projekten aktiv mitzuarbeiten, als Fördermitglied unterstützt man den Verein ausschließlich durch den Mitgliedsbeitrag und geht keine weiteren Verpflichtungen ein.
F: Welche Verpflichtungen gehe ich mit der Vereinsmitgliedschaft ein?
A: In jedem Fall verpflichtet man sich zur Zahlung des Jahresmitgliedsbeitrags. Als Fördermitglied bestehen darüber hinaus keine Verpflichtungen. Als aktives Mitglied verpflichtet man sich bei einzelnen oder mehreren Projekten aktiv mitzuarbeiten.
F: Kann ich aus dem Verein wieder austreten?
A: Ja, zum Jahresende, der Austritt muss 3 Monate vorher schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
F: Wie wird der Mitgliedsbeitrag bezahlt?
A: Per Lastschriftverfahren
F: Ist der Verein gemeinnützig?
A: Nein, der Verein ist nicht gemeinnützig.
F: Kann der Verein Spenden annehmen?
A: Ja
F: Gibt es eine Spendenquittung?
A: Da der Verein nicht gemeinnützig darf keine Spendenquittung ausgestellt werden.
F: Muss man Mitglied sein, um zu spenden?
A: Nein