Beitragsordnung

Beitragsordnung

BEITRAGSORDNUNG VERKEHRSINITIATIVE HAGNAUer BÜRGER e.V.

§ I. Grundlage der Beitragsordnung

Grundlage für die Beitragsordnung VERKEHRSINITIATIVE HAGNAUer BÜRGER e.V. ist der § 7, Abs. 2 der Vereinssatzung Satzung in der Fassung vom 16.12. 2015.

§ II. Beschlussfassung und Verbindlichkeit der Beitragsordnung

  1. Die Gründungsversammlung in Hagnau hat am 16.12.2015 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Sie ist mit Datum der Beschlussfassung bis zur Änderung durch die Mitgliederversammlung gültig.
  2. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil des Aufnahmeantrags ausgehändigt. Für ein ereinsmitglied wird die Beitragsordnung bei Vereinsbeitritt verbindlich.

§ III. Regelungen

  1. Änderung der Beitragsordnung
    Ein Antrag zur Veränderung der Beitragsordnung bzw. der Beitragshöhe kann von jedem Vereinsmitgliedern jeweils im Rahmen einer Mitgliederversammlung gestellt werden. Diese entscheidet über den Antrag und stimmt über die modifizierte Gestaltung der Beitragsordnung bzw. der Beitragshöhe ab. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden in der Mitgliederversammlung getroffen. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, behält die Beitragsordnung ihre Gültigkeit bis zu einer Veränderung durch die Mitgliederversammlung.
  2. Beitragsgestaltung
    Die Höhe der einzelnen Jahresbeiträge wurde auf o. g. Gründungsversammlung wie folgt beschlossen:
    • aktive Einzelmitgliedschaft 10,00 €
    • Fördermitgliedschaft / Mindestbetrag 10,00 €
    • Familienmitgliedschaft 15,00 €
    • Juristische Personen /Mindestbeitrag 50,00 €
  3. Beitragszahlung
    • Die Beiträge des Vereins werden im Normalfall durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann durch Verstandsbeschluss eine alternative Regelung erfolgen!
    • Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
    • Die Beitragspflicht beginnt mit dem Jahr des Vereinseintritts.
    • Bei Austritt bzw. Ausschluss aus dem Verein gelten die Regelung in § 5 Absatz 6 und 7 der Satzung. Die Beitragspflicht endet in den o.g. Fällen jeweils zum 31.12. des jeweiligen Jahres.
    • Alle Beiträge des Vereins werden über das Vereinskonto eingezogen. Ebenso sind Spenden, in welcher Form sie auch zur Verfügung gestellt werden, auf dieses Konto einzuzahlen.
    • Der Bankeinzug der Vereinsbeiträge der aktiven Mitglieder wie der Fördermitglieder findet jeweils zum 31.01. des Jahres statt. Sollte der 31.01. eines Jahres auf einen Samstag/ Sonntag oder Feiertag fallen, wird der Beitrag am darauf folgenden Arbeitstag eingezogen. Bei Neuaufnahmen erfolgt der Beitragseinzug zum Zeitpunkt des Vereinseintritts.
  4. Die Bankverbindungen des Vereins
    Kontoinhaber: Verkehrsinitiative Hagnauer Bürger e.V. (VIHaB e.V.)
    Für Überweisungen: Verkehrsinitiative Hagnau
    Bank: Hagnauer Volksbank eG
    IBAN: DE 34 6909 1200 0050 2525 15
    BIC: GENODE61HAG
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